Schlechte Bewertungen von Onlinehändlern statthaft
Online-Händler müssen bei Kundenbewertungen auch pauschale Kritik hinnehmen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln (Az. 28 O 452/12) hervor. Geklagt hatte ein Händler von Computersystemen, der sich gegen eine sehr vage formulierte Kritik an seinem Service wehren wollte.
Ein User hatte geschrieben: „Miserabler Service ..., Kundenfreundlich ist anders!“ Die Richter urteilten, dass auch eine nicht mit konkreten Hinweisen unterlegte Bewertung von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Bei der Kritik handele es sich um eine subjektive Meinung und nicht um eine Tatsachenbehauptung.
Weitere Artikel:
Die Löwenstark Online-Marketing GmbH zählt in dem Ranking von FOCUS-BUSINESS zu den Top-Arbeitgebern Mittelstand 2019. Wir sind damit Teil der bundesweiten Top-40-Arbeitgeber Mittelstand in der Kategorie „Medien, Marketing, PR“. Um…
Braunschweig, 05.12.2018. Zum Weihnachtsfest macht die Löwenstark Gruppe seit drei Jahren immer ein ganz besonderes Geschenk: Marian Wurm, Geschäftsführer der Löwenstark Gruppe, überreicht einen Spendenscheck im Wert von 5.555€ an…
Bereits zum fünften Mal veranstaltet die Löwenstark zusammen mit Google das AdWords Event, zu dem bereits 100 Anmeldungen vorliegen. Ziel des Events ist es, sowohl kleinen als auch großen Unternehmen…