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Robert Jagemann

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    Digital Markets Act 2023: Alles, was Sie darüber wissen müssen

    21. Februar 2023
    8 min
    Hendrik Herms
    Geschäftsführer
    Consulting

    Im Mai 2023 kommt etwas Großes auf uns zu ‒ der Digital Markets Act. Er nimmt entschieden Einfluss auf den Onlinehandel, sowohl für Unternehmen als auch für Käufer. Gerade für die Global Player wie Amazon und Google stehen weitreichende Veränderungen bevor. Dadurch sollen die kleineren gewerblichen Nutzer bessere Chancen auf dem E-Commerce-Markt bekommen.

    Wir fassen für Sie zusammen, welche Änderungen der Digital Markets Act 2023 mit sich bringt und welche Auswirkungen er auf den E-Commerce hat.

    Was ist der Digital Markets Act?

    Der Digital Markets Act (DMA) ist eine Gesetzgebung, die von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Sie wird voraussichtlich im Mai 2023 in Kraft treten. Ziel ist es, den Wettbewerb im E-Commerce zu fördern und die Bedingungen für Unternehmen anzugleichen.

    Digital Markets ActGroße Online-Plattformen dominieren aktuell dank ihrer Umsätze stark den Online-Markt und drängen kleinere Player in den Hintergrund. Als sogenannte Gatekeeper genießen sie eine Sonderstellung, was den Zugang zu digitalen Märkten betrifft.

    Zu den Gatekeepern gehören Plattformen wie Google, Apple, Meta und Amazon. Mit dem neuen Gesetz ist ein Kriterienkatalog entstanden, durch den solche einflussreichen Unternehmen kategorisiert werden. Dazu zählen:

    • 45 Millionen aktive Endnutzer sowie 10 000 gewerbliche Nutzer auf der Plattform innerhalb von drei Geschäftsjahren
    • ein Mindestjahresumsatz von 6,5 Milliarden Euro innerhalb von drei Jahren oder ein Marktwert von 65 Milliarden Euro
    • Verkäufe in mindestens drei Mitgliedsstaaten der EU

    Besonders Unternehmen in der Größenordnung sind vom Digital Markets Act betroffen. Folglich hat er eine große Bedeutung für E-Commerce-Betreiber und Marketing-Entscheider auf den entsprechenden Plattformen, wie beispielsweise Amazon-Händler.

    Hintergründe des Digital Markets Act

    Auch wenn es viele Online-Plattformen mit den verschiedensten Funktionen wie Social Media, Betriebssystemen, Messengern, Webbrowsern und Suchmaschinen gibt, nutzt ein Großteil der User doch immer die Big Player.

    Dadurch haben diese in den letzten Jahren einen erheblichen Einfluss auf unser Onlineverhalten genommen ‒ sehr zum Bedenken der Europäischen Kommission. Um die Macht der Plattformen entsprechend zu regulieren und die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten, hat sie den DMA konzipiert.

    Inhalte des DMA

    Damit in Zukunft kleinere Plattformen wieder eine reelle Chance im Onlinehandel haben, bekommen Gatekeeper strengere Regeln auferlegt. So soll die Zusammenarbeit, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Unternehmen und Händler gesteigert werden.

    Die Vorgaben beziehen sich vor allem auf die gesammelten Daten der Käufer, die Produktseiten und das Schalten von Werbeanzeigen auf den Plattformen. Konkret heißt das für die Gatekeeper:

    • mehr Transparenz: Die Funktionsweise der Algorithmen sowie die Darstellung der Suchergebnisse müssen von den Plattformen transparent aufbereitet werden.
    • Verbot von Exklusivitätsvereinbarungen: Die Gatekeeper dürfen keine Exklusivitätsvereinbarungen mit E-Commerce-Händlern abschließen. Diese schränken den Wettbewerb ein und verhindern, dass sie außerhalb der Plattform agieren können.
    • keine Selbstbegünstigung: Die plattformeigenen Produkte und Dienstleistungen dürfen bei einer Auflistung sowie in den Suchergebnissen nicht automatisch höher gerankt werden. Dadurch soll ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.
    • einfacher Datenzugang: Auf Wunsch der Unternehmen, die auf den Plattformen ihre Produkte anbieten, müssen die Gatekeeper die Daten der Kunden freigeben, solange diese nicht die Privatsphäre der User angreifen.
    • faire Vertragsbedingungen: Die Gatekeeper müssen dafür sorgen, dass die Vertragsbedingungen für den Onlinehandel auf ihrer Plattform fair und angemessen sind.

    Die Auswirkungen des Digital Markets Act

    Durch die neuen Auflagen ergeben sich sowohl für die großen Plattformen als auch für die E-Commerce-Händler Veränderungen. Während die einen in ihrer Stellung eingeschränkt werden, profitieren die anderen von neuen Möglichkeiten. Insgesamt wird sich die Art und Weise, wie die Onlinegeschäfte betrieben werden, verändern.

    So haben Händler, die über solche Plattformen ein Gewerbe betreiben, bald ein gerechtes Umfeld, in dem ein fairer Wettbewerb herrscht. Auch Start-ups sollen dadurch bessere Startbedingungen für ihr Unternehmen bekommen.

    Auf der anderen Seite profitieren davon ebenfalls die Verbraucher. Der E-Commerce-Handel wird durch die neuen Bedingungen diverser. Auf diese Weise stehen ihnen weitere Dienstleister und Plattformen zur Verfügung, die gleichzeitig für eine geänderte Preispolitik sorgen.

    Konkret ruft der DMA beispielsweise folgende Szenarien hervor:

    • Die Betreiber der Plattformen sind dazu angehalten, ihre gesammelten Daten mit ihren gewerblichen Kunden zu teilen. Die Einblicke in Daten, die in der Form bis jetzt nicht verfügbar waren, könnten den Händlern helfen, ihre Marketing- und Analysefähigkeit zu steigern.
    • Messenger werden in Zukunft interoperabel. Das heißt, der Messenger WhatsApp muss beispielsweise eine Verbindung zu kleineren Messengern wie Signal oder Threema und Telegram ermöglichen können.
    • Betreiben die Gatekeeper mehrere Onlinedienste, dürfen sie die generierten Daten der Nutzer nicht mehr einfach zusammenführen. Folglich dürfte Google Daten über das Nutzerverhalten aus Maps, der Suchmaschine und YouTube nicht mehr kombinieren.
    • Wenn wir heute Apps auf unser Smartphone herunterladen möchten, ist das in allen Fällen nur über den App-Store des jeweiligen Betriebssystems möglich. Das gehört dank des DMA bald der Vergangenheit an, denn dann sind Sideloads möglich. So zahlen die Anbieter der Apps keine verpflichtende Store-Gebühr in Höhe von 10‒15 % mehr.
    • Geschäftliche Kunden, beispielsweise von Amazon, haben nun auch die Option, unabhängig von der Plattform Verträge abzuschließen und ihre Produkte und Dienstleistungen mit eigenen Marketing-Instrumenten zu bewerben.

    Die Konsequenzen sind noch nicht im gesamten Ausmaß ermittelt und ausgelotet. Mithilfe von Rechtsprechungen und praktischer Anwendung wird sich dies innerhalb der nächsten Monate etablieren.

    Fazit: frischer Wind im E-Commerce-Umfeld

    Der Digital Markets Act, der aller Voraussicht nach im Mai 2023 rechtsverbindlich wird, sorgt für grundlegende Änderungen im Onlinehandel. Die Big Player werden durch Auflagen in ihrem dominierenden Status eingeschränkt und treten dadurch mit den kleineren Händlern und gewerblichen Nutzern in Konkurrenz. Die angepassten Bedingungen sorgen für einen gerechten Wettbewerb ‒ von dem auch die Verbraucher einen Vorteil haben.

    Warum wir dafür brennen

    Als Online-Marketing-Agentur verfolgen wir stetig die aktuellen Trends und Entwicklungen, um jederzeit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Auf diese Weise können wir unsere Kunden umfassend hinsichtlich ihrer E-Commerce-Strategie beraten. Die neue Gesetzgebung verspricht verbesserte Bedingungen für kleinere Unternehmen und Händler. Mit einem frühzeitigen Fahrplan starten Sie in dem Zuge durch und erreichen Ihre Ziele.

    Vor dem Hintergrund des DMA warten ‒ ähnlich wie bei der Einführung der DSGVO ‒ viele spannende Neuerungen auf die Online-Marketing-Branche.

    Über den Autor

    Hendrik Herms

    Hendrik Herms ist Geschäftsführer der Löwenstark Consulting GmbH. Meine Mission: „Ich entwickle und führe Digitalstrategien durch Beratung, Konzeption und Projektmanagement zum Erfolg. Auf LinkedIn folgen

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