Google Löschantrag
Mithilfe des Google Löschantrags haben Suchmaschinennutzer die Möglichkeit, die Suchmaschine Google zur Löschung von Inhalten von den Suchergebnisseiten aufzufordern, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Diese Option wird Nutzern seit Mai 2014 eingeräumt, um den geltenden Datenschutzrichtlinien zu entsprechen. Anders als das System zur Meldung von Webseiten, die unlautere Praktiken wie Spam oder Malware anwenden, führt das Einreichen des Google Löschantrags nicht zur Löschung einer gesamten Webseite vom Index der Suchmaschine, sondern bewirkt nur die Löschung einzelner Suchergebnisse auf den SERPs. Die Suchmaschine Google steht immer wieder in der Kritik, da ihr Vorgehen und die platzierten Ergebnisse vor allem in Europa oftmals gegen geltendes Recht verstoßen. Besonders oft betroffen sind dabei das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. Dabei stehen nicht nur die Ergebnisse auf den Suchergebnisseiten, sondern auch Google-Dienste wie Suggest oder Street View im Verdacht, gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen.