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Robert Jagemann

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    Google Analytics verboten: Droht dem Analyse-Tool das Aus?

    19. April 2022
    7 min
    Nicole Krahl
    Head of Data

    Niederlande, Frankreich, Österreich – in den letzten Wochen kam aus der gesamten EU der Aufschrei und die anschließenden Verbote des Webtrackings über Google Analytics. Unschwer zu prophezeien, dass weitere Staaten nachziehen werden.

    Um das Nutzerverhalten und die Zugriffe nachzuvollziehen, setzen Webseitenbetreiber auf die Dienste von Google Analytics. Aus den transparenten Zahlen lassen sich Optimierungsmaßnahmen herauslesen und umsetzen. Doch die Kritik zum Umgang mit personenbezogenen Daten wurde immer lauter, bis erste Entscheidungen europäischer Datenschutzbehörden ein Warnsignal setzten. Der Einsatz von Google Analytics verstoße gegen die DSGVO und sei damit rechtswidrig. Webseitenbetreiber, die bei der Webanalyse weiterhin auf Google Analytics setzen, droht nach Art. 83 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Geldbuße bis zu 20.000.000 Euro oder maximal 4 % des Vorjahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Um datenschutzkonformes Tracking zu gewährleisten, sollten Webseitenbetreiber also schnell eine Alternative einsetzen.

    Wir haben uns die Thematik näher angesehen und sind zu einigen Erkenntnissen gekommen.

    DSGVO vs. Google Analytics: Das ist der aktuelle Stand

    Dass Google Analytics und der europäische Datenschutz von Anfang an lediglich eine streitbare Zweckgemeinschaft bildeten, ist ein offenes Geheimnis. Das gesamte Alphabet-Imperium steht spätestens seit Einführung der DSGVO in der Kritik. Google Street View, AdSense und nun auch Google Analytics – die Liste der Tools, die gegen wesentliche Datenschutzprinzipien verstoßen, ist lang. Bisher war bei vielen Webseitenbetreibern Google Analytics das Nonplusultra, dieser Umstand wird sich demnächst ändern (müssen).

    Unerlaubte Datenweitergabe

    Durch das Webtracking fallen große personenbezogene Datenmengen an, die gespeichert werden und samt der IP-Adressen an die Cloud-Rechenzentren in den USA übermittelt werden. Damit ist jeder Nutzer gläsern nachverfolgbar. Gleichzeitig hält sich Google darüber bedeckt, welche Daten gespeichert und übermittelt werden. Zwar gibt es Hinweise darauf in den Nutzungsbedingungen von Google, vielen Webseitenbetreibern ist diese Praxis jedoch nicht bewusst. Google nutzt die Daten zur Optimierung der eigenen Dienste wie YouTube oder GoogleAds und entwickelt daraus individuelle Nutzerprofile für gezielte Werbemaßnahmen. Google sieht seine Aktivitäten als Auftragsverarbeitungsverhältnis gemäß Art. 28 DSGVO an, jedoch liegt hier eher eine Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vor. Allerdings fehlt es dabei an einem vorgeschriebenen Vertrag.

    Die endgültigen Stellungnahmen der Datenschutzbehörden stehen derzeit allerdings noch aus, so bleibt abzuwarten, wie es mit dem Einsatz von Google Analytics in der EU weitergeht. Im März 2022 wurde eine gemeinsame Presseerklärung der EU-Kommission und der US-Regierung veröffentlicht, in der steht, dass es einen weiteren Versuch für einen rechtssicheren Konsens geben soll. Mit dem „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ sollen neue Rahmenbedingungen für die Datenspeicherung geschaffen werden, welche die Zugriffsrechte der US-Sicherheitsbehörden auf das Notwendigste begrenzen. Inwieweit ein Entgegenkommen zu erwarten ist, bleibt jedoch abzuwarten.

    Vormachtstellung Google Analytics? DSGVO-konforme Alternativen nutzen

    Mit den europäischen Gerichtsurteilen und den Entscheidungen der verschiedenen nationalen Datenschutzbehörden stehen viele Webseitenbetreiber vor einem großen Problem. In Deutschland existiert bisher kein vergleichbares Urteil. Allerdings verfolgen es die Landesdatenschutzbehörden bereits intensiv, deshalb ist eine gute Vorbereitung auf den Ernstfall ratsam. Die rechtlichen Entscheidungen sind immer an den Webseitenbetreiber adressiert – nicht an Google selbst.

    Der Bemühungen einiger Seitenverantwortlichen, die Datenübertragung bei der Nutzung von Google Analytics über eine ausdrücklich definierte Zustimmung der User gemäß Art. 49 Abs. 1 DSGVO doch noch rechtssicher zu ermöglichen, erweist sich nur in geringem Maß als zielführend. Denn es handelt sich ausdrücklich um eine Ausnahmevorschrift zu Art. 44 DSGVO, die allerdings keine rechtliche Grundlage für die dauer- und massenhafte Datenübermittlung in ein Drittland sein kann.

    Das Tracking mit Google Analytics wird also nahezu unmöglich, doch ohne Auswertungen kommt keine Webseite aus. Woher kommen nun die so wichtigen Kennzahlen, die über Erfolg oder Optimierungsbedarf des Webtrackings entscheiden? Aktuell scheinen keine technischen Lösungen seitens Google Analytics in Sicht – im Gegenteil – alle bisherigen EuGH-Urteile wurden ignoriert. Ein professionelles Webanalyse-Tool ist im Online-Business unerlässlich. Das wissen wir besonders aus unserer täglichen Arbeit mit Kunden. Nur mit Zahlen ist unser Aufgabenfeld nachvollziehbar. Doch Google Analytics ist keineswegs alternativlos.

    Sicheres Webtracking mit Matomo & Co.

    Nach der lauten Kritik an Google Analytics hat sich Matomo als kostenloses Webanalyse-Tool empfohlen. Das Open-Source-Projekt erfüllt die datenschutzrechtlichen Vorgaben, verfügt über ein eigenes Hosting und speichert Daten bei Bedarf ab. Jederzeit ist die volle Kontrolle der Daten möglich. Durch die Vielfalt der Funktionen entwickelt sich Matomo bei Webseitenbetreibern und Agenturen zum neuen Standard. Die notwendigen erhobenen Daten werden verschlüsselt, gekürzt und es ist eine klare Abgrenzung zu personenbezogenen Informationen erkennbar.

    etracker und econda sind als weitere Alternativen zu nennen. Definitiv nicht empfehlenswert ist der Verzicht eines Webanalyse-Tools. In diesem Fall würden sämtliche Einblicke in die Webseitenentwicklung fehlen und Maßnahmen sind nicht mehr nachvollziehbar. Auch die zielführende Optimierung leidet aufgrund der fehlenden Informationen.

    Warum wir dafür brennen

    Der Schutz unserer privaten Daten ist mehr als eine Herzensangelegenheit. Es ist ein schützenswertes Grundrecht, welches von Webseitenbetreibern genauestens zu beachten ist. In diesem Fall bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu einem gänzlichen Verbot von Google Analytics in der EU kommt, jedoch sind Webseitenbetreiber auf der sicheren Seite, wenn sie sich Rat von Online-Marketing-Experten einholen.

    Wir als ganzheitliche Agentur möchten in allen Bereichen des Online-Marketings Rechtssicherheit gewährleisten. Aus diesem Grund sind die ersten Verbote von Google Analytics für uns Warnung und Auftrag zugleich, rechtzeitig auf Alternativen umzustellen, die datenschutzkonformes Tracking ermöglichen. Damit sind unsere Kunden – ganz gleich, ob beim Unternehmensauftritt oder beim Onlineshop – auf der sicheren Seite und schaffen gleichzeitig Vertrauen bei Websitebesuchern, bei Kunden und letztlich auch bei den Datenschutzbehörden.

    Über den Autor

    Nicole Krahl

    Nicole ist unser Head of Data und eine ausgewiesene Expertin für Data Analytics und E-Commerce. Mit ihrem Team sorgt sie dafür, dass unsere Löwenstark-Kunden immer auf dem neusten Stand des Webtrackings, der Datenanalyse und auch des Datenschutzes sind. Aktuell treibt sie vor allem die Themen Cookieless- und Serverside-Tracking und garantiert mit ihrem Team einen reibungslosen Übergang zum Consent Mode bei Google.

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