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Anna-Maria Daub

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    Die DSGVO und Google AdWords: 5 wichtige Schritte für Online Händler und Dienstleister

    Stand: 21.09.2023

    Diese 5 Dinge sollten Sie als Online-Hänlder und Dienstleister wissen!

    Für Online-Händler und -Dienstleister ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von großer Bedeutung. Mit ihrer Einführung 2018 gelten strengere Regeln, wie personenbezogene Daten verarbeitet und genutzt werden. Unternehmen müssen nun transparenter darüber Auskunft geben, welche Daten sie sammeln, wie diese genutzt werden und wie lange sie gespeichert werden. Vor der Erhebung personenbezogener Daten müssen sie zudem die Einwilligung der Nutzer einholen. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können empfindliche Strafen zur Folge haben. Um das Vertrauen der Kunden zu erhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es für Online-Händler und -Dienstleister daher unerlässlich, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten.

    Überblick über Google AdWords und Datenschutz

    Google AdWords, das jetzt unter dem Namen Google Ads bekannt ist, ist ein leistungsstarkes Werbeprogramm von Google. Es ermöglicht Unternehmen die Platzierung von Anzeigen in den Suchergebnissen und auf Websites. Im Hinblick auf den Datenschutz sammelt und verwendet Google AdWords Daten über Nutzerinnen und Nutzer zum Zwecke der Bereitstellung personalisierter Anzeigen. Das erfolgt mit Hilfe von Cookies und Tracking-Technologien. Google hat jedoch Richtlinien und Maßnahmen implementiert, um die Datenschutzstandards einzuhalten. Dazu gehören die Anonymisierung von IP-Adressen, die Einhaltung der DSGVO und die Möglichkeit, die Anzeigeneinstellungen zu kontrollieren. Unternehmen sollten jedoch sicherstellen, dass sie über eigene Datenschutzrichtlinien und -verfahren zum Schutz der Privatsphäre ihrer Nutzerinnen und Nutzer verfügen.

    Wie handle ich als Onlinehändler und Dienstleister nach DSVGO?

    • Erstellen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis: Um einen Überblick über Ihre Datenverarbeitungsaktivitäten zu erhalten, sollte eine Liste der verarbeiteten Datenkategorien, Zwecke, Empfänger und Speicherfristen erstellt werden.
    • Rechtsgrundlagen klären: Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Personendaten haben, z. B. eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse.
    • Datenschutzkonformität der Tracking-Codes prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Tracking-Codes auf Ihrer Website datenschutzkonform sind und dass die Information und der Schutz der Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet sind.
    • Zustimmung der Nutzer einholen: Bevor Sie personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, holen Sie die Einwilligung der Nutzer ein. Achten Sie darauf, dass diese freiwillig, informiert und eindeutig erteilt wird.
    • Datenverarbeitung anpassen und dokumentieren: Passen Sie Ihre Datenverarbeitungsprozesse so an, dass sie den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen, und dokumentieren Sie diese Maßnahmen, um die Compliance zu gewährleisten.

    Fazit und Ausblick

    Für Online-Händler und -Dienstleister hat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhebliche Auswirkungen. Um das Vertrauen der Kunden zu erhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist die Einhaltung der DSGVO von entscheidender Bedeutung. Wichtig sind die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses, die Klärung der rechtlichen Grundlagen, die Prüfung der Datenschutzkonformität von Tracking-Codes, die Einholung von Einwilligungen der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Anpassung und Dokumentation der Datenverarbeitung. Um den Anforderungen gerecht zu werden und den Datenschutz weiterhin zu gewährleisten, sollten sich Unternehmen kontinuierlich über neue Entwicklungen im Datenschutz informieren und ihre Datenschutzmaßnahmen regelmäßig überprüfen.

    Anna-Maria Daub
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